Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das CE-Pilot-Paket
der
HighDoc Technische Dokumentation GmbH
Homburger Platz 3
98693 Ilmenau
Stand: 07/2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der HighDoc Technische Dokumentation GmbH (nachfolgend „Anbieter") und dem Auftraggeber über den Erwerb des digitalen Leistungspakets „CE-Pilot".
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland oder Österreich. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt der Anbieter nicht.
Der Auftraggeber bestätigt im Rahmen des Bestellvorgangs, dass er als Unternehmer handelt und die Bestellung der Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht abweichend angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ein Widerrufsrecht besteht aufgrund der ausschließlichen Ausrichtung des Angebots auf Unternehmer nicht.
2. Leistungsbeschreibung
Der Anbieter stellt dem Auftraggeber im Rahmen des CE-Pilot-Pakets gegen ein einmaliges Entgelt folgende Leistungen bereit:
- ein auf die vom Auftraggeber mitgeteilten Produktangaben individualisiertes Vorlagedokument bestehend aus Technischer Dokumentation und Risikobeurteilung mit Standardmaßnahmen und Beispielen
- eine Recherche der einschlägigen CE-Rechtsvorschriften und harmonisierten Normen für das vom Auftraggeber benannte Produkt, eingetragen in das Vorlagedokument
- eine vorausgefüllte Vorlage für die EU-Konformitätserklärung oder, sofern das Produkt keiner CE-Kennzeichnungspflicht unterliegt, eine Herstellererklärung nach der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
- ein individuelles, nicht öffentlich zugängliches Erklärvideo, das durch die Inhalte des Vorlagedokuments führt
- eine vorstrukturierte Ordnerstruktur für die Ablage der Technischen Dokumentation nebst Hinweisen zu Online-Informationspflichten
- eine Beratungsleistung im Umfang von einer Zeitstunde durch einen TÜV-zertifizierten CE-Experten, wahlweise per Videotelefonie oder per E-Mail
Über diese Leistungen hinausgehende Beratungsleistungen, insbesondere weiterführende Beratung oder eine gesonderte Abschlussprüfung der fertigen Dokumentation, werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mit dem Auftraggeber und nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin erbracht. Sie werden gesondert nach Zeitaufwand gemäß Ziffer 5 vergütet. Ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers entstehen keine weiteren Kosten.
Kosten für Prüfungen durch externe Prüflabore, beispielsweise EMV-Prüfungen, Prüfungen der Geräte- oder Produktsicherheit oder chemische Materialanalysen, sind nicht Gegenstand des CE-Pilot-Pakets. Solche Prüfungen werden, sofern erforderlich, gesondert zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Prüfinstitut vereinbart und abgerechnet.
3. Anwendungsbereich und Eignung des Produkts
Das CE-Pilot-Paket ist ausschließlich für folgende Produktkategorien konzipiert:
- batterie-, akku- oder USB-betriebene Produkte bis maximal 50 V DC
- einfache Elektroprodukte, Dekoartikel, Spielzeug oder sonstige Consumer-Produkte
- Funkprodukte mit Bluetooth oder WLAN im 2,4-GHz-Band
Das Paket ist nicht für folgende Produkte geeignet:
- Produkte, die unmittelbar an 230-V-Netzspannung betrieben werden
- Maschinen, Anlagen oder Maschinenkomponenten
- Medizinprodukte im Sinne der MDR oder IVDR
- persönliche Schutzausrüstung
- Powerbanks oder eigenständige Batterien
Der Auftraggeber bestätigt vor Vertragsschluss durch die von ihm gemachten Angaben zu seinem Produkt, dass dieses in den Anwendungsbereich nach Absatz 1 fällt und keines der in Absatz 2 genannten Ausschlusskriterien erfüllt.
Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass das Produkt des Auftraggebers nicht in den Anwendungsbereich fällt oder eine höhere Komplexität aufweist als bei Vertragsschluss angegeben, weist der Anbieter den Auftraggeber hierauf hin und empfiehlt den Wechsel zum Full-Service-Angebot der HighDoc Technische Dokumentation GmbH. Bereits erbrachte Leistungen aus dem CE-Pilot-Paket bleiben in diesem Fall verwertbar und können auf ein Full-Service-Projekt angerechnet werden, soweit dies zwischen den Parteien gesondert vereinbart wird. Ein Anspruch des Auftraggebers auf unentgeltliche Weiterbearbeitung außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs besteht nicht.
4. Vertragsschluss, Mitwirkungspflichten, Lieferzeit
Der Vertrag kommt durch Bestellung des CE-Pilot-Pakets über die Website ce-pilot.de, durch individuelle Angebotsannahme oder durch Zahlung beziehungsweise Zahlungsbestätigung des Auftraggebers zustande.
Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber einen Fragebogen zur Übermittlung der für die Leistungserbringung erforderlichen Angaben, unter anderem Herstellername, Produktname, technische Daten, Produktbeschreibung, Spannungsbereich sowie gegebenenfalls Funkparameter. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Die angegebene Lieferzeit von 3 bis 5 Werktagen beginnt erst mit vollständigem Eingang der erforderlichen Angaben beim Anbieter. Bei unvollständigen oder verspätet übermittelten Angaben verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, ohne dass der Anbieter dadurch in Verzug gerät.
Die Angabe zur Lieferzeit ist eine unverbindliche Zielgröße und stellt kein Fixgeschäft im Sinne des § 323 Absatz 2 Nummer 2 BGB dar.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber mitgeteilten Produktangaben ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, diese Angaben auf ihre technische Richtigkeit zu überprüfen, und haftet nicht für Fehler, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Nutzung des CE-Pilot-Pakets wird durch eine feste, einmalige Pauschale abgegolten, deren Höhe sich aus dem jeweils gültigen Angebot auf der Website ergibt.
Gesondert beauftragte, über Ziffer 2 hinausgehende Beratungsleistungen werden nach dem auf der Website angegebenen oder individuell vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Das Entgelt für das CE-Pilot-Paket ist mit Vertragsschluss im Voraus fällig und wird nach Wahl des Auftraggebers per Überweisung oder über den vom Anbieter bereitgestellten Zahlungsdienstleister beglichen.
Entgelte für gesondert beauftragte, aufwandsbezogene Beratungsleistungen werden nach Erbringung der Leistung beziehungsweise nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie erbracht wurden, fällig und durch Rechnung geltend gemacht.
Schlägt eine Zahlung fehl oder bleibt sie aus, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere aufgrund berechtigter Einwände oder Zurückbehaltungsrechte, bleiben unberührt.
Doppelzahlungen oder sonstige überzahlte Beträge werden dem Auftraggeber innerhalb von sechs Wochen zurückerstattet, grundsätzlich über die ursprünglich genutzte Zahlungsart.
Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Rechnungen werden dem Auftraggeber per E-Mail im PDF-Format übermittelt.
Der Anbieter ist berechtigt, fällige Forderungen gegen den Auftraggeber aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten, sofern hierdurch keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.
6. Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des CE-Pilot-Pakets bereitgestellten Vorlagen, Dokumenten und Videoinhalten ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, beschränkt auf die Verwendung für das konkret benannte eigene Unternehmen und das konkret benannte Produkt.
Eine Weitergabe, ein Weiterverkauf oder eine Veröffentlichung der bereitgestellten Vorlagen und Videoinhalte gegenüber Dritten sowie deren Verwendung für andere Produkte oder Unternehmen ohne gesonderte Vereinbarung mit dem Anbieter ist nicht gestattet.
Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den Vorlagen, Mustertexten und Videoinhalten verbleiben beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
7. Verantwortung für die Konformitätsbewertung
Das CE-Pilot-Paket stellt Vorlagen, Rechercheergebnisse und eine Beratungsleistung zur Unterstützung des Auftraggebers bei der eigenständigen Erstellung seiner Technischen Dokumentation und Konformitätsbewertung bereit. Der Anbieter erstellt die Technische Dokumentation und die Konformitäts- beziehungsweise Herstellererklärung nicht selbst und führt keine eigene Konformitätsbewertung des Produkts des Auftraggebers durch.
Die Verantwortung für die inhaltliche Vervollständigung, die technische Richtigkeit, die Durchführung erforderlicher Prüfungen sowie die Unterzeichnung und Aufbewahrung der Konformitäts- beziehungsweise Herstellererklärung liegt ausschließlich beim Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Hersteller oder Inverkehrbringer im Sinne der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Produkt des Auftraggebers nach Verwendung der bereitgestellten Vorlagen sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dies hängt maßgeblich von der zutreffenden Anwendung der Vorlagen durch den Auftraggeber sowie von der Richtigkeit seiner Angaben ab.
8. Gewährleistung
Für die vertragsgegenständlichen Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Zeigt sich ein Mangel an den bereitgestellten Vorlagen oder Dokumenten, hat der Auftraggeber dem Anbieter zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Ansprüche wegen Mängeln der vom Anbieter erbrachten Leistungen verjähren innerhalb von zwölf Monaten ab Bereitstellung der jeweiligen Leistung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Beruht ein Mangel auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet mitgeteilten Angaben des Auftraggebers, ist die Gewährleistung des Anbieters ausgeschlossen.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das Doppelte des vom Auftraggeber für das jeweilige Leistungspaket gezahlten Nettoentgelts.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
Beschreibungen der Leistungen auf der Website oder in sonstigen Vertriebsunterlagen des Anbieters, einschließlich Angaben zu Qualifikationen der eingesetzten Berater, stellen keine Garantie im Sinne des § 443 BGB dar, soweit dies nicht ausdrücklich und schriftlich als Garantie bezeichnet wird.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.
Der Auftraggeber stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung der bereitgestellten Leistungen durch den Auftraggeber oder aus einer Verletzung seiner Pflichten als Hersteller oder Inverkehrbringer nach Ziffer 7 resultieren, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von den Parteien nicht zu vertretende, unvorhersehbare Ereignisse, beispielsweise Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen oder Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Zahlungsdienstleistern, die die Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Pflichten für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen.
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des CE-Pilot-Pakets ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter ce-pilot.de/datenschutzerklaerung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere aufgrund von Änderungen der Rechtsprechung, der Gesetzeslage oder der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Leistungserbringung, mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern. Eine solche Änderung ist auf laufende Vertragsverhältnisse beschränkt, die zum Zeitpunkt der Änderung noch nicht vollständig abgewickelt sind, und darf weder das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung noch sonstige wesentliche Vertragsinhalte zu Lasten des Auftraggebers verändern. Bestandskunden werden über beabsichtigte Änderungen mindestens zwei Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung genannten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Wirkung wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.